Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen, welche die Mitarbeiter des Bowlingtreffs Kugellager für Sie erbringen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden.

1 Reservierung

a) Die Bahnen werden vom Counter vergeben. Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
b) Reservierungen von mehr als drei Bahnen müssen schriftlich bestätigt werden.
c) Reservierungen können bis spätestens 12 Stunden vor dem Buchungstermin geändert werden, ansonsten muss der vereinbarte Betrag beglichen werden.
d) Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
e) Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 10 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. In diesem Fall darf der Bowlingbahnbetreiber die Bahn(en) weitervermieten.
f) Alle Bahn- und Veranstaltungsreservierungen im Bowlingbereich sowie Tischreservierungen im Restaurant sind verbindlich und werden mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
g) Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierung bzw. Bestellung gilt folgendes: Erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung spätestens am Vortag des Buchungstermins, wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der geltende Betrag in Rechnung gestellt.

2 Bezahlung

Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Bahnmiete vor Beginn sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren zu kassieren.

3 Speicherung von Kundendaten

Der Bowlingtreff Kugellager ist berechtigt, Kundendaten zu Reservierungszwecken zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten. Mit Äußerung des Reservierungswunsches wird der Nutzung der Daten zugestimmt. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

4 Schuhwerk

Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden. Turnschuhe oder anderes Schuhwerk ist nicht gestattet. Bowlingschuhe sind Spezialschuhe und können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. Bitte prüfen Sie beim Benutzen unserer Schuhe und vor Betreten des Anlaufbereiches, dass die Sohlen trocken und sauber sind. Das Verlassen des Bowlingtreffs mit Bowlingschuhen (auch eigene) ist strengstens untersagt, da die Spezialsohle dadurch beschädigt wird. Ebenso wird der Anlaufbereich durch Verunreinigungen an den Schuhen verschmutzt oder beschädigt. Zuwiderhandlung verpflichtet zur Zahlung einer Reinigungsgebühr.

5 Betreten der Bahnen

Das Betreten der Bahnen und der Servicegänge ist strengstens untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten der Foullinie Rutschgefahr besteht. Für entstandene Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung. Das Werfen vor Freigabe der Bahn ist zu unterlassen. Für Schäden, die durch Missachtung entstehen, haftet der Spieler/die Spielerin.

6 Maximale Personenzahl pro Bahn

Pro Bahn sind maximal 8 Personen zulässig.

7 Schäden, Verlust von privatem Eigentum

Für Schäden oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigen privaten Eigentums übernehmen wir keine Haftung.

8 Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Firmengelände untersagt. Das Mitbringen von Kuchen und Torten ist anzumelden.
Speisen und Getränke sind im Anlaufbereich nicht gestattet. Durch Verunreinigungen besteht erhöhte Unfallgefahr. Verunreinigungen sind sofort dem Servicepersonal zu melden.

9 Aufsichtspflicht

Kinder dürfen sich im gesamten Bowlingcenter nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden, die sich durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen ergeben.
Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses sowie Schadensersatz und Hausverbot.
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird kontrolliert.

10 Defekte, Betriebseinschränkungen wegen höherer Gewalt

Bahndefekte, die nicht sofort behoben werden können, sowie technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle o.ä.) berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen. Sollte ein pünktlicher Spielbeginn durch Verzögerungen im Laufe des Betriebes (z.B. Bahndefekte) nicht möglich sein, besteht keine Berechtigung zur Forderung von Ersatzansprüchen. Der Bowlingtreff Kugellager ist nicht verpflichtet, über einen unpünktlichen Spielbeginn, der geringer als 1 Stunde ist, vorab in jeglicher Weise in Kenntnis zu setzen.

11 Rauchverbot

Rauchen ist im gesamten Bowlingcenter (ausgenommen die Terrasse) untersagt.

12 Anzeige bei Straftaten

Mutwillige Beschädigung der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.

13 Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.